Fachschaftsräte, Institutsschaften & FSK
Die studentische Selbstverwaltung auf Fachbereichsebene wird in Fach- und Institutsschaften sowie über die Fachschaftsrätekonferenz (FSK) organisiert. Im Download-Bereich in der rechten Spalte findest Du das aktuelle Wahlergebnis der Wahlen zu den Fachschaftsräten.
Fachschaftsräte
Fachschaftsräte sind die gewählten Gremien der studentischen Selbstverwaltung auf Fachbereichsebene. In jedem Fachbereich existiert also ein Fachschaftsrat, der einmal im Jahr gewählt wird. Zudem existiert das L-Netz, gewissermaßen der Fachschaftsrat für Lehramtsstudierende. Die Fachschaftsräte koordinieren sich gemeinsam mit der Fachschaftenkonferenz (FSK), werden dabei vom AStA-Fachschaftenreferat unterstützt und verfügen darüber hinaus über eigene Gelder, mit denen sie ihre eigene Arbeit und studentische Projekte am eigenen Fachbereich finanzieren.
L-Netz
Fachbereichübergreifende Fachschaft der Lehramts-Student_innen
Fachschaft Rechtswissenschaft
Fachschaft des Fachbereichs 01
Fachschaft Wirtschaftswissenschaften
Fachschaft des Fachbereichs 02
Fachschaft Gesellschaftswissenschaften
Fachschaft des Fachbereichs 03
Fachschaft Erziehungswissenschaften
Fachschaft des Fachbereichs 04
Fachgruppe Psychologie
Fachgruppe Psychologie des Fachbereichs 05
Fachgruppe Sportwissenschaften
Fachgruppe Sportwissenschaften des Fachbereichs 05
Fachschaft Evangelische Theologie
Fachschaft des Fachbereichs 06
Fachschaft Katholische Theologie
Fachschaft des Fachbereichs 07
Fachgruppe Philosophie
Fachgruppe Philosophie des Fachbereichs 08
Fachgruppe Geschichtswissenschaften
Fachgruppe Geschichtswissenschaften des Fachbereichs 08
Fachschaft Sprach- und Kulturwissenschaften
Fachschaft des Fachbereichs 09 mit den Fachgruppen der Klassisschen Philologie, Kulturanthropologie, Musikwissenschaften, Orientalische und Ostasiatische Philologien, Kunstgeschichte, Judaistik und Kunstpädagogik
Fachschaft Romanistik
Fachschaft Romanistik des Fachbereichs 10
Fachschaft Neuere Philologien
Fachschaft des Fachbereichs 10 mit den Fachgruppen Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft, Jugendbuchforschung, Romanische Sprachen und Literaturen, Skandinavistik und Theater-, Film- und Medienwissenschaft
Fachschaft Geowissenschaften / Geographie
Fachschaft des Fachbereichs 11
Fachgruppe Mathematik
Fachgruppe Mathematik des Fachbereichs 12
Fachgruppe Informatik
Fachgruppe Informatik des Fachbereichs 12
Fachgruppe Bioinformatik
Fachschaft Bioinformatik des Fachbereichs 12
Fachschaft Physik
Fachschaft des Fachbereichs 13
Fachschaft Biochemie, Chemie und Pharmazie
Fachschaft des Fachbereichs 14 mit den Fachschaftsgruppen Biochemie, Chemie und Pharmazie
Fachschaft Biowissenschaften
Fachschaft des Fachbereichs 15
Fachschaft Medizin
Fachschaft des Fachbereichs 16
Institutsschaften
Als Institutsschaften oder Institutsgruppen werden die Fachschaftsvertretungen auf Institutsebene bezeichnet. Sie finden sich insbesondere an Fachbereichen mit vielen kleineren Instituten oder sehr unterschiedlichen Instituten.
Häufig werden Institutschaften ebenso wie die Fachschaftsräte (FSR) als Fachschaften bezeichnet. Im Gegensatz zu den Fachschaftsräten, welche für den gesamten jeweiligen Fachbereich zuständig sind, werden sie allerdings nicht über die allgemeinen Hochschulwahlen gewählt und verfügen daher nicht über eigene Gelder oder Sitze in der Fachschaftenkonferenz. An vielen Fachbereichen arbeiten sie jedoch eng mit dem FSR zusammen oder sind in diesem vertreten.
Institutsschaften sind Ansprechstellen für studentische Belange, vertreten studentische Interessen in Institutsgremien und organisieren Veranstaltungen oder Projekte.
Fachschaftenkonferenz (FSK)
Die Fachschaftenkonferenz (FSK) ist ein Gremium, in dem Vertreter*innen aller 17 Fachschaften zusammenkommen. Jeder Fachschaftsrat und das L-Netz sind mit zwei Stimmen in der FSK vertreten. Dabei tagt die FSK öffentlich, es können also auch Gäste an den Sitzungen teilnehmen! Die Sitzungen werden organisiert von der FSK-Koordination, die aus zwei Personen besteht. Die Koordination vertritt die Positionen der FSK auch nach außen, z.B. im Studierendenparlament. Ihr erreicht die Koordination über fsk-koordination [at] asta-frankfurt.de (diese) E-Mail Adresse.
Die FSK trifft sich üblicherweise ein Mal im Monat. Da die Fachschaften abwechselnd die Sitzungen ausrichten (meist an ihrem Campus), wechselt der Ort von Termin zu Termin. Auf den Sitzungen erhalten die Fachschaften die Möglichkeit, sich zu allgemein hochschulpolitischen und fachschaftsspezifischen Fragen auszutauschen und zu vernetzen. Häufig kommen auch Gäste oer aktuelle Themen oder Probleme werden diskutiert. Darüber hinaus verfassen die Fachschaften auch gemeinsame Stellungnahmen und vergeben die Gelder der Fachschaftenförderfonds.
Der AStA stellt der FSK drei Töpfe zur Verfügung: für Anschaffungen (über 100€ oder falls der Fachschaftsrat bereits alle Gelder ausgegeben hat), für Reisekosten (vor allem für die Teilnahme an Bundesfachschaftentagungen für jeweils zwei Personen: Fahrtkosten und Teilnahmebeiträge) und für Projektförderung (für eigene sowie unterstützte Projekte der Fachschaften). Es ist möglich über die Mittel der Fachschaftenkonferenz eine Vergütung zu beantragen, etwa für Vorträge oder Workshops. Vergütungen werden für einmalige Anlässe ausgezahlt, Fachschaftsarbeit wird nicht bezahlt (Ausnahmen hiervon sind nur in begründeten Einzelfällen möglich und müssen gesondert auf der FSK diskutiert werden).
Um einen Antrag zu stellen, reicht ihr das entsprechende, ausgefüllte Formular (siehe Dateien) über ein in der FSK vertretendes Fachschaftsmitglied ein. Der Antrag wird dann zuvor per Mail an alle geschickt und unterschrieben und komplett zur FSK mitgebracht. In dieser wird dann über den Antrag beraten und abgestimmt. Einen bewilligter Antrag gebt ihr dann innerhalb von spätestens drei Monaten im AStA-Sekretariat ab, hier reicht ihr auch die Rechnungen im Original sowie zwei Belegexemplare bei Drucksachen ein. Tut dies bitte zu den Öffnungszeiten, damit sie geprüft und kleinere Probleme direkt behoben werden können. Sobald das Protokoll der FSK-Sitzung dann unterschrieben hinterlegt wurde, kann das Geld ausgezahlt werden. Zum Ende des Jahres ist der Haushaltsschluss. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle bewilligten Anträge und Zahlungsanweisungen des Haushaltsjahres eingereicht sein, sonst können sie nicht mehr ausgezahlt werden.
Um sicher zu gehen, dass die Finanzierung eures Anliegens steht, solltet ihr Anträge vor der Durchführung des jeweiligen Projekts stellen und nicht im Nachhinein. Bei Unklarheiten und Unsicherheiten fragt einfach nach, oder besprecht euren Antrag im Vorfeld mit der Koordination.