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Wandspruch: Kein Gott, kein Staat, kein Rektorat!

Senat & Fachbereichtsräte

Senat und Fachbereichsräte sind die Gremien der akademischen Selbstverwaltung, der Studierende ebenso wie die anderen Statusgruppen der Universität vertreten sind.

Senat

Der Senat ist das Parlament der Gesamt-Universität und gehört zur universitären Selbstverwaltung. Wie der Fachberechtsrat besteht er aus Professor_innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen, administrativ-technischen Mitarbeiter_innen und den Studierenden, wobei die Professor_innen auch hier eine absolute Mehrheit haben. Trotzdem oder gerade deshalb ist die Wahl der Studierenden besonders wichtig, da hier grundsätzliche Entscheidungen getroffen werden.

Unter anderem besitzt der Senat Folgende Aufgaben:

  • beschließt die Grundordnung, Wahlordnung, die Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen und weitere, Forschung, Studium und Lehre betreffende Satzungen
  • wählt die Präsidentin oder den Präsidenten und die Vizepräsident_innen
  • besitzt Entscheidungsrechte über die Entwicklungsplanung der Hochschule, über die Einführung und Aufhebung von Studiengängen usw.

Der Senat tagt monatlich und hochschulöffentlich im Senatssaal des PA-Gebäudes auf dem IG-Farben Campus.

Fachbereichsräte

Die Fachbereichsräte gehören nicht zur studentischen Selbstverwaltung, sondern zur universitären. Sie bestehen also aus Professor_innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen, administrativ-technischen Mitarbeiter_innen und den Studierenden, wobei die Professor_innen eine absolute Mehrheit haben. Trotzdem können Studierende hier mitdiskutieren und auch Entscheidungen beeinflussen.

Fachbereichsräte werden im Rahmen der Wahlen zur universitären Selbstverwaltung (also gemeinsam mit den Senatswahlen) alle zwei Jahre gewählt.