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Wahlbekanntmachung

Wahlen zum StuPa, den Fachschaftsräten und dem Rat des L-Netzes im Wintersemester 2026 / 2027

Der studentische Wahlausschuss plant, organisiert und führt die Wahlen zum Studierendenparlament (StuPa), zu den Fachschaftsräten und zum Rat des L-Netzes durch. Dabei entscheidet er auf Grundlage des Wahlrechts der Studierendenschaft über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschlagslisten sowie über die in diesem Zusammenhang geltenden Fristen.

Informationen zum genauen Ablauf der Wahl sowie zu den Modalitäten der Listengründung und -einreichung sind der aktuellen Wahlbekanntmachung zu entnehmen. Diese ist gut sichtbar an den Standorten der Goethe-Universität ausgehängt.

Die studentischen Wahlen werden erneut als Online-Wahl durchgeführt; diesmal vom 25.01.2027, 13:00 Uhr bis zum 05.02.2027, 15:00 Uhr.

 

I. Infos zur Einreichung der notwendigen Unterlagen für die Wahlen im Wintersemester 2026 / 2027

1. Persönliche oder elektronische Einreichung der Unterlagen möglich

a)  Elektronische Einreichung:

Wahlvorschlagslisten, Einverständniserklärungen und ggf. Unterstützungserklärungen können vom 19.10.2026 bis Montag, 09.11.2026 um 15:00 Uhr als PDF-Datei per E-Mail an wahlen [at] asta-frankfurt.de (wahlen[at]asta-frankfurt[dot]de) gesendet werden.

Bitte beachten: Die Einverständniserklärungen müssen als Scan der Originaldokumente eingereicht werden – nachträglich eingefügte Unterschriften im PDF sind nicht zulässig. Der Wahlausschuss behält sich vor, im Zweifelsfall die Vorlage des Originaldokuments mit Originalunterschrift zu verlangen.

 

b)  Persönliche Abgabe:

• Wann? Montag, 09.11.2026, von 10:00–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr

• Wo? Campus Bockenheim, Studierendenhaus, Konferenzraum 2 (Raum B 104, 1. OG).

Hinweis:

• Bei persönlicher Abgabe sind die Originale einzureichen.

• Bei elektronischer Abgabe sind Scans der Originaldokumente erforderlich.

• Der Wahlausschuss behält sich vor, im Zweifelsfall die Vorlage der Originale zu verlangen.

 

!!! Wahlvorschlagslisten, Einverständniserklärungen und Unterstützungserklärungen können nach dem 09.11.2026 um 15 Uhr nicht mehr angenommen werden!!!!

 

2. Unterlagen

a) Einzureichende Unterlagen

• Wahlvorschlagsliste

• Einverständniserklärung jedes*r Kandidat*in und Stellvertreter*in

• Für Listen, die im letzten StuPa nicht vertreten waren: Unterstützungserklärung

Bitte verwendet die vom Wahlausschuss bereitgestellten Formulare. Diese findet ihr auf der Website des AStA. Der Wahlausschuss empfiehlt, die Listen am Computer auszufüllen.

 

b) Hinweise bei  Erststellung der Wahlvorschlagsliste

aa) Fachbereiche der Kandidierenden prüfen – Abgleich mit Wahlbenachrichtigung (2. Seite der Stammdatenblatt PDF)

Für die Zulässigkeit von Wahlvorschlagslisten ist es zwingend erforderlich, dass die Fachbereichszugehörigkeit der Kandidat*innen korrekt angegeben wird. Insbesondere bei den Fachschaftsratswahlen ist eine Kandidatur nur möglich, wenn die kandidierende Person dem jeweiligen Fachbereich angehört. Lehramtsstudierenden sowie Studierenden in Doppelstudiengängen ist häufig nicht bekannt, in welchem Fachbereich sie ihr aktives und passives Wahlrecht ausüben. Listenverantwortliche sollten die Kandidierenden bitten ihre Wahlbenachrichtigung  einzusehen (zweite Seite des Stammdatenblatt PDF). Dort ist die Wahlberechtigung vermerkt. Der für die Wahl maßgebliche Fachbereich kann über das Studierendensekretariat (sli [at] uni-frankfurt.de (sli[at]uni-frankfurt[dot]de)) geändert werden. Der studentische Wahlausschuss muss von der genehmigten Änderung bis spätestens Montag, 09.11.2026 um 15:00 Uhr unterrichtet werden (z.B. Bestätigungsemail an wahlen [at] asta-frankfurt.de (wahlen[at]asta-frankfurt[dot]de) weiterleiten).

 bb) Namensänderung für trans*, inter* und nicht-binäre Studierende (TIN*)

Die im Wähler*innenverzeichnis hinterlegten Namen sollten mit den auf den Wahlvorschlagslisten angegebenen Namen übereinstimmen. Sollten Kandidierende sich nicht mit dem hinterlegten Namen identifizieren, können sie eine entsprechende Namensänderung bei der Universität veranlassen.

Auf folgender Seite der Universität wird im Abschnitt „Namensänderung für trans*, inter* und nicht-binäre Studierende (TIN*)“, erklärt wie es geht.

https://www.uni-frankfurt.de/de/studium/studienorganisation/studierendenservice/persoenliche-angaben-dokumente

 

cc) Erklärung zum Spiegeln von Kandidierendenlisten (nicht obligatorisch)

Bei der Listenaufstellung für das Studierendenparlament (StuPa), den Fachschaftsrat (FSR) oder das L-Netz taucht häufig die Frage auf, was mit dem sogenannten „Spiegeln“ der Liste gemeint ist.

Beim Spiegeln wird jede kandidierende Person zweimal auf derselben Liste aufgeführt: einmal auf einem a-Platz und einmal auf einem b-Platz. Dabei wird die Reihenfolge in der zweiten Hälfte der Liste umgekehrt, sodass jede Person spiegelbildlich einer anderen Person zugeordnet ist.

Beispiel

Angenommen, eine Liste besteht aus sechs Kandidierenden:

 

1.a

 

Alma Mahler

 

1.b

 

Franz Werfel

 

2.a

 

Oskar Kokoschka

 

2.b

 

Marie Pfungts

 

3.a

 

Hannah Arendt

 

3.b

 

Walter Gropius

 

4.a

 

Franz Werfel

 

4.b

 

Alma Mahler

 

5.a

 

Marie Pfungts

 

5.b

 

Oskar Kokoschka

 

6.a

 

Walter Gropius

 

6.b

 

Hannah Arendt

 

In diesem Beispiel erscheint jede Person genau einmal auf einem a-Platz und einmal auf einem b-Platz.

Erklärung der Vertretung im Gremium

Nach § 11 Abs. 7 SdS können Mitglieder des Gremiums sich grundsätzlich gegenseitig vertreten. Für die Vertretung einer beliebigen anderen Person ist eine Vollmacht erforderlich.

Die direkte Zuordnung innerhalb eines Listenplatzes benötigt dagegen keine Vollmacht. Beispielsweise kann die Person auf Platz 1.b die Person auf Platz 1.a ohne gesonderte Vollmacht vertreten.

 

Warum wurde früher gespiegelt?

Das Spiegeln hatte ursprünglich einen praktischen Hintergrund:

Nach den früheren Regelungen verlor ein b-Platz seinen Listenplatz, wenn der dazugehörige a-Platz ausschied. Durch die gespiegelte Anordnung war sichergestellt, dass die kandidierenden Personen auch beim Ausscheiden ihres ersten Listenplatzes weiterhin über ihren zweiten Listenplatz auf der Liste vertreten blieben. Da zudem nach § 11 Abs. 7 SdS weitreichende Vertretungsmöglichkeiten bestehen, konnten die betroffenen Personen weiterhin an der Arbeit des StuPa teilnehmen.

Gilt das heute noch?

Die studentische Satzung wurde inzwischen geändert. Nach der aktuellen Regelung rückt beim Ausscheiden eines a-Platzes der zugehörige b-Platz nach und wird nicht mehr gestrichen (§ 18 Abs. 2 SdS).

Dadurch hat das Spiegeln heute für Wahlen zum StuPa eine geringere praktische Bedeutung als früher. Dennoch wird das Verfahren teilweise weiterhin verwendet, insbesondere weil es sich über viele Jahre etabliert hat.

Hinweis: Für andere Gremien können abweichende Regelungen gelten. Insbesondere bei Wahlen zum Senat sollte geprüft werden, ob dort weiterhin andere Nachrückregelungen gelten.

 

3. Obligatorische Erreichbarkeit nach Abgabe und Prüfung der Wahlvorschläge

Die Prüfung der Wahlvorschlagslisten erfolgt vom 09.11.2026 bis 11.11.2026. Sollte dem Wahlausschuss während dieser Prüfungsphase Unstimmigkeiten auffallen, werden wir uns unverzüglich bei der*dem Listenverantwortlichen melden und versuchen die Situation zu klären.

Falls die*der Listenverantwortliche in diesem Zeitraum nicht erreichbar ist, gebt bitte auf dem Wahlvorschlag die Kontaktdaten einer vertretungsberechtigten Person an.

 

II. Zulassung der Wahlvorschlagslisten

• Wann: Mi., 11.11.2026, ab 10:30 Uhr

• Wo: Campus Bockenheim, Studierendenhaus, Konferenzraum 2 (Raum B 104, 1. OG).

Am Mittwoch, den 11.11.2026 ab 10:30 Uhr wird der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschlagslisten entscheiden.

 

III. Wähler*innenverzeichnis

1. Offenlegung des Verzeichnisses

• Wann: Montag, 09.11.2026, von 10:00–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr

• Wo: Campus Bockenheim, Studierendenhaus, Konferenzraum 2 (Raum B 104, 1. OG).

• Zusätzlich: 02.11.2026 - 09.11.2026 im Wahlamt der Universität täglich 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr nach Terminvereinbarung. Kontaktdaten und Standort unter: https://www.uni-frankfurt.de/38941304/wahlamt

 

2. Widersprüche gegen das Wähler*innenverzeichnis

• Wann: Bis Mo., 09.11.2026, 15 Uhr beim studentischen Wahlausschuss, Campus Bockenheim, Studierendenhaus, Konferenzraum 2 (Raum B 104, 1. OG).

• Was: Formloser Widerspruch oder Widerspruchsformular, weiterhin Beweismittel

Über die Widersprüche entscheidet der Wahlausschuss am 11.11.2026, ab 10:30 Uhr in öffentlicher Sitzung im Studierendenhaus am Campus Bockenheim im Konferenzraum 2 (Raum B 104, 1. OG).

 

IV. Informationen zu den universitären Wahlen wie Fachbereichsrats- oder studentischen Hilfskräfteratswahlen

Neben den studentischen Wahlen finden auch universitäre Wahlen statt – etwa die Wahlen zum Senat, zu den Fachbereichsräten oder zum Hilfskräftereferat. Diese Wahlen werden vom Wahlamt der Universität organisiert.

Weitere Informationen zu den universitären Wahlen sind auf der Website des Wahlamts zu finden: https://www.uni-frankfurt.de/38941304/wahlamt