Wahlen: Kooperationsvereinbarung zwischen Studierendenschaft und Universität
Liebe Hochschulgruppen, da die Frage nach Beginn des Wahlkampfs aufkam, hier kurz ein Paar Infos zusammengefasst:
In der Kooperationsvereinbarung zwischen Studierendenschaft und Universität ist in 3§ festgelegt, dass die Wahlkampfzeit 6 Wochen vor dem Verschicken der Briefwahlunterlagen und Wahlbenachrichtigungen beginnt. Das heißt, man kan den Beginn der Wahlkampfzeit aus der Wahlbekanntmachung herauslesen.
Während der Wahlkampfzeit dürfen der AStA und die Hochschulgruppen plakatieren. Beim Plakatieren muss so vorgegangen werden, dass keine Gefahr Entsteht (z.B. Brandschutz) und keine Schäden entstehen (z.B. ätzender Kleber); daher Werden Flächen aus Glas, Holz und Metall empfohlen. Die Plakate sollen durch kleine durchsichtige Klebestreifen angebracht werden.
Vom Aufhängen an Flächen aus Sichtbeton, Naturstein, Holzvertäfelung und gestrichenen Wänden rät die Uni ab. Das Bekleben von Türen, insbesondere Notausgängen und deren Beschilderung ist verboten.